1836

1836 – Ausgrenzung durch Namensgebung:

Königliches Verbot des Führens christlicher Vornamens durch Juden in Preußen

Quelle: Stadt- und Vestisches Archiv Recklinghausen, Bestand II, Nr. 100, Bl. 50 r, Verfasser: Dr. Matthias Kordes, Leiter des Stadt- und Vestischen Archivs Recklinghausen.

Abschrift

Des Königs Majestät haben schon früher anbefohlen, daß den Juden nicht gestattet sein soll, christliche Taufnamen als Vornamen zu führen und haben gegenwärtig angeordnet, daß dieser  Befehl allgemein eingeschärft werden soll.

Wir veranlaßen Sie, dies den Synagogen und Cultus Beamten der Juden, als ein ausdrückliches Allerhöchstes Verbot bekannt zu machen und darauf zu halten, daß künftig keinem Juden ein  christlicher Vorname beigelegt werde.

Münster 24. August 1836

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern

An

den Herrn Landrath Devens

zu Welheim

No. 6809

 

 

 

Abschrift zur Nachricht und Achtung

Welheim, 30. August 1836

Der Landrath

gez. Devens

An

die Herren Bürgermeister

Tosse zu Buer

Banniza zu Recklinghausen pr. 3.9. 1439 und eodem nach Waltrop gesandt

Leppelman Waltrop

No. 3599