1907 – 1908

Eine Mikwe für Recklinghausen: Aktenlektüre zum „Neubau der israelischen Schule“ 1907–1909

Die Stadt Recklinghausen und auch die Jüdische Gemeinde selbst stellten zu Beginn des 20. Jahrhunderts wachsende Ansprüche an den Betrieb einer jüdischen Bildungseinrichtung. Die alte Schule – untergebracht in einem Anbau der zwischenzeitlich aufgegebenen und samt Grundstück an die Stadt Recklinghausen verkauften kleinen Synagoge am Herzogswall – galt längst als unzureichend. Bereits 1903 hatte diese Einrichtung ihren privatwirtschaftlichen Charakter zugunsten einer Elementarschule mit öffentlichen Status verändern können, wobei die Synagogengemeinde für den Unterhalt der Schule zunächst zuständig blieb.

Der Begriff Mikwe (Plural: Mikwa‘oth) bedeutet seinem Ursprung nach bekanntlich: Ansammlung von (lebendigem) Wasser, dann im historischen Sinne ein „Judenbad“, d.h. eine rituelle Reinigungsstätte. Ein solche Einrichtung bestand regelmäßig aus einem künstlich angelegten Wasserbecken für das traditionelle Tauchbad, das biblischen Vorschriften gemäß zur kultischen Erlangung von Reinheit dient. Insbesondere Frauen suchen traditionell die Mikwe auf, und zwar einige Tage nach der Geburt eines Kindes, nach der Menstruation und vor der Hochzeit. In älterer Zeit gehörten diese Bäder häufig zum Bauprogramm von Synagogen (in Westfalen z.B. in Raesfeld, Kreis Borken, ab 1863), bis ins 19. Jahrhundert konnten sie aber in kleinerer Ausführung auch mit Profanbauten in Verbindung stehen. Archäologisch sind sie nachgewiesen als Anbau der Jüdischen Schulen in Borken und Petershagen oder als sog. Kellermikwe unterhalb von Wohnhäusern, so etwa in Gemen und in Warburg.

Das dafür zu verwendende Frischwasser durfte jedenfalls nur auf „natürlichem“ Wege gewonnen werden, d.h. ohne (Aufwärts-) Pumpen durch Rohre und Leitungen oder durch Abschöpfen mittels eines Gefäßes. Das Wasser muss aus einem quellenden Fluss oder aus Grund- oder Regenwasser bestehen, das wiederum in Gruben, Becken, Schächten oder sonstigen Bodenvertiefungen „passiv“ zu sammeln ist. Auch die bauliche Struktur einer Mikwe folgt alten religionsgesetzlichen Regeln: Das für das komplette Eintauchen eines Menschen (Tevilah) erforderliche Volumen musste traditionell mindestens drei Kubikellen (althergebrachtes Körpermaß für einen Erwachsenen) erreichen und aus nicht weniger als 800 Litern Fassungsvermögen bestehen, damit man sich mit entkleidetem Körper vollständig, d.h. bis über den Kopf in ein solches Bassin hineinbegeben kann.

Zurück zur Gebäudeakte, die im Fachbereich Bauordnung der Stadtverwaltung Recklinghausen aufbewahrt wird: Bis zum Schulneubau war von einer Mikwe nirgendwo die Rede; das sollte sich nun aber ändern. Denn im Februar 1907 wurde der Plan für den Neubau eines zunächst von der Jüdischen Schulsozietät zu tragenden Schulgebäudes am Westerholter Weg 19 (heute: Am Steintor 5) öffentlich kommuniziert. Dafür reichte am 21. Februar 1907 der Gemeindevorsitzende Abraham Stern (1862–1926) einen Bauantrag nebst Lageplan, Schnitten und diversen Geschossplänen bei der Stadt Recklinghausen ein und bittet dabei höflich „um schleunige Erledigung“. Die Königliche Regierung in Münster (heute: Bezirksregierung Münster) hatte bereits ihre Genehmigung erteilt; die stadtamtliche Baugenehmigung für eine neue jüdische Volksschule in Recklinghausen erfolgte dann am 26. März, doch die Ausschachtungsarbeiten begannen – mit vorläufiger Erlaubnis – bereits einige Tage zuvor.

Die für das neue Schulgebäude vorgesehene Mikwe wird aber weder im Bauantrag noch in der Genehmigung oder in den darauffolgenden Schriftsätzen und Korrespondenzen erwähnt. Als spezieller Teil der Inneneinrichtung des Kellergeschosses taucht sie erst in der Nebenakte zur eigentlichen Hausakte auf, d.h. als – eher unscheinbare – Eintragung eines „Tauchbades“ auf der großformatigen „Entwässerungszeichnung“ (überliefert als farbige Ausführung auf Pergaminpapier vom 10. Dezember 1907, Maßstab 1 : 100). Damit ist der in erster Linie technische Aktenkontext dieser Ersterwähnung der Recklinghäuser Mikwe erwiesen: Baugesuch, Bauantrag und Inbetriebnahme einer solchen obligatorischen „Hausentwässerungsanlage“ bildeten einen separaten Verwaltungsvorgang und gaben bei der städtischen Registratur den Ausschlag für die Formierung einer gesonderten Akte. Diese wurde Mitte Februar 1908 angelegt; die Tiefbau- und Installationsarbeiten bedurften natürlich ebenfalls baupolizeilicher Aufsicht. Ein Prüfvermerk des Stadtbauamtes auf der „Entwässerungszeichnung“ datiert vom 4. April 1908, die Genehmigung der anstehenden Arbeiten erfolgte mit „Bauschein“ vom 14. April.

Aus diesen Unterlagen wird ersichtlich, dass das Wasser für die Recklinghäuser Mikwe in einer „Cisterne“, d.h. in einem geschlossenen unterirdischen Sammelbehälter für Regenwasser, verfügbar sein sollte; der Zufluss erfolgte durch ein Regenrohr aus sog. Steinzeug, gefertigt aus besonders harter Keramik, dem damaligen Standardmaterial für wasserführende Leitungen. Unmittelbar neben diesem Wasserspeicher befanden sich zum einen ein größeres Bade- und Umkleidezimmer, in welchem die vor Nutzung des Tauchbeckens vorgeschriebene Ganzkörperwaschung stattzufinden hatte, zum anderen die vertiefende, über Trittstufen erreichbare Ausschachtung für die Mikwe selbst, die damit freilich auch den am tiefsten gelegenen Gebäudeteil darstellt. Das durch rituellen Gebrauch unrein gewordene Füllwasser der Mikwe sollte dann, zusammen mit weiterem Abwasser aus dem Erdgeschoss (u.a. von den Toiletten und einem Waschbecken eines Vorraums zum Klassenzimmer) in die – unter dem Gebäudefundament verlaufende – Abwassergrundleitung in Richtung Hauptkanal fließen.

Die „Rohbauabnahme“ des neuen Schulgebäudes erfolgte am 9. Oktober 1907; die sog. Gebrauchsabnahme am 21. April 1908. Die schon erwähnte „Entwässerungszeichnung“ in besagter Nebenakte vermerkt im Übrigen, dass der vollständige „Anschluss“ des Gebäudes an die bestehende städtische Kanalisation zwischen dem 27. April und dem 2. Mai 1908 erfolgt ist. Daraus geht hervor, dass kurz nach Beginn des Schuljahres 1908, der auf Donnerstag, den 23. April fiel, der Unterrichtsbetrieb regulär beginnen konnte und somit wohl auch die Mikwe zur Nutzung freigegeben war.

Leiter der „Bau-Polizei-Verwaltung“ bei der Stadt Recklinghausen war seit 1898 der Stadtbaumeister bzw. Stadtbaurat Eduard Gronarz (1866–1927) – heute würde man ihn als Technischen Beigeordneten bezeichnen. Zu seinem Aufgabenbereich zählten die Festsetzung von Fluchtlinien, die Entwicklung von Bebauungsplänen sowie die allg. Überwachung der Ausführung von Bauvorhaben. Dazu gehörte die technische Aufsicht über Statik, Erscheinungsbild, Brandsicherheit, Mindestgröße von Wohnräumen, Belichtung und Belüftung von Gebäuden und über die – nach Hygienevorschriften vorzunehmende – Ableitung von Abwässern.

Gronarz persönlich unterzeichnete den „Abnahmeschein“ bezüglich besagter Hausentwässerungsanlage, der aber erst vom 14. September 1909 datiert. Die Mikwe findet hier, beruhend auf der Protokollierung der sog. Abnahmeverhandlung vom 2. September 1909, noch einmal ausdrückliche Erwähnung. Erwartungsgemäß spielen aber die religiösen Motive und Aspekte dieser Räumlichkeit erneut keine Rolle. Denn dort heißt es lediglich: „Das an der Westseite des Hauses angebrachte Regenrohr leitet das Regenwasser in einen Behälter, von wo aus es mit Überlauf in den Kanal weiterfließt. Da das Regenwasser nach dem jüdischen Ritus zum Baden gebraucht werden muss, kann die Anlage auf Widerruf bestehen bleiben“.

Das Gebäude, das dem zeittypischen Erscheinungsbild eines mehrstöckigen großbürgerlichen Wohnhauses entsprach, bestand zum damaligen Zeitpunkt hauptsächlich aus einem Klassenzimmer (40 m2 für ca. 50 Schülerinnen und Schüler), einer Lehrerwohnung und einem Konferenzsaal. Im Übrigen beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 4. Mai 1908, auf Grundlage des preußischen Gesetzes über den Unterhalt der öffentlichen Volksschulen vom 28. Juli 1906 diese „jüdische Volksschule“ in den „Schulverband Recklinghausen-Stadt“ und damit auch in den kommunalen Etat zu übernehmen. Der erste Lehrer und Kantor, der dort wohnte und unterrichtete, war der seit 1898 in Recklinghausen tätige Simon Tannenbaum (1866–1924), 1908 war er zuständig für 21 Jungen und 17 Mädchen.

Fest steht: Die Infrastruktur der aufblühenden Jüdischen Gemeinde, die 1908 – bei 53.000 Einwohnern Recklinghausens – rd. 350 Mitglieder zählte, hatte sich vier Jahre nach feierlicher Eröffnung der Synagoge an der Hedwigstraße in erheblicher Weise vervollständigt. Das Schulgebäude selbst wurde im November 1938 von örtlichen NS-Gewalttätern verwüstet und geplündert, 1941 schließlich entfremdet und enteignet. Doch 1997 gab die Stadt Recklinghausen das Eigentumsrecht an dieser Immobilie an die Jüdische Kultusgemeinde zurück. Die Mikwe von 1907/08 ist erhalten.

Dr. Matthias Kordes

Institut für Stadtgeschichte Recklinghausen

„Neubau der israelischen Schule“ 1907–1908: Projekt einer – mit einer Mikwe ausgestatteten – öffentlichen Schule der Synagogengemeinde Recklinghausen,

gelegen Am Steintor 5 (ehemals am Steintor 13)

Quelle: Verfasser: Dr. Matthias Kordes, Leiter des Stadt- und Vestischen Archivs Recklinghausen.

Recklinghausen 21. Februar 1907

[Linke Spalte:]

Baugesuch der Synagogengemein-

de Recklinghausen zwecks

Erbauung einer einklassigen

Schule

 Eing[ang] 6. III. 07

VIa 5967

6 Anlagen 

Vermerk

Der Lageplan ist zur Vervoll-

ständigung zurückgegeben

worden

7.3.07 Trippels 

Nach 10 Tagen W[iedervorlage]

bei Vorlage des Lageplans

 

An die Bau Polizei Verwaltung

Hier 

Der Lageplan wurde

heute eingereicht. 

 

[Rechte Spalte:]

Die Synagogengemeinde

beabsichtigt auf ihrem Grundstück

Flur 18 Parzelle 5373/1278+ 5100/1277 am Wes-

terholterweg gelegen, einen

Schulbau nach beiliegenden Zeich-

nungen, stat[istischen] Berechnungen und

Erläuterungsbericht zu Errichten

und bittet um geneigte bau-

polizeiliche Genehmigung hierzu.

Bemerke noch, daß die Pläne pp.

seitens der Königlichen Regierung

bereits genehmigt sind.

Um schleunige Erledigung

des Antrags bittend, zeichne

Hochachtend

A[braham] Stern

Hintergrund: Wachsende Ansprüche, welche die Stadt Recklinghausen und die Jüdische Gemeinde an den Betrieb einer öffentlichen jüdischen Bildungseinrichtung stellten, führten ab Frühjahr 1907 zum zügigen Neubau eines von der Jüdischen Schulsozietät getragenen Zweckgebäudes für Schule und Unterricht bei der Synagogengemeinde Recklinghausen. Bereits mit Beginn des Schuljahres 1908 war das Gebäude, das aus einem Klassenzimmer (40 m2 für ca. 50 Schülerinnen und Schüler), einer Lehrerwohnung, einem Konferenzsaal und einer Mikwe im Keller bestand, betriebsfertig. Der erste Lehrer und Kantor, der dort wohnte, war Simon Tannenbaum (1866–1924).

Mikwe (Plural: Mikwa‘oth) bedeutet ursprünglich: (Wasser-) Ansammlung, dann im historischen Sinne ein „Judenbad“, d.h. ein künstlich angelegtes Wasserbecken für das traditionelle Tauch- oder Ritualbad, das biblischen Vorschriften gemäß zur kultischen Erlangung von Reinheit dient. Insbesondere Frauen suchen die Mikwe, und zwar einige Tage nach der Geburt eines Kindes, nach ihrer Menstruation und vor der Hochzeit auf.

In älterer Zeit standen sie häufig, aber nicht zwingend in baulichem Zusammenhang mit der Synagoge. Das dafür zu verwendende Frischwasser muss „natürlich“ sein, d.h. unmittelbar, d.h. ohne vorhergehendes (Hoch-) Pumpen durch Rohre und Leitungen oder Abschöpfen mittels eines Gefäßes, aus einem quellenden Fluss oder aus in Gruben oder sonstigen Bodenvertiefungen gesammeltem Grund- oder Regenwasser bestehen. Auch die bauliche Struktur folgt bestimmten Regeln: Das für das komplette Eintauchen eines Menschen (Tevilah) erforderliche Volumen musste traditionell mindestens drei Kubikellen (althergebrachtes Körpermaß für einen Erwachsenen) erreichen und aus etwa 800 Litern Fassungsvermögen bestehen, damit man sich mit entkleidetem Körper vollständig in ein solches Bassin hineinbegeben kann.

Die für das Recklinghäuser Schulgebäude vorgesehene Mikwe wird weder im Bauantrag noch in den darauffolgenden Schriftsätzen und Korrespondenzen explizit erwähnt bzw. beschrieben. Als spezieller Teil der Inneneinrichtung im Kellergeschoss taucht sie erst in den technischen Anlagen der Bauakte auf, d.h. als eine – eher unauffällige – Eintragung in die „Entwässerungszeichnung“ (farbige Ausführung auf Pergaminpapier, Maßstab 1 : 100): und zwar im Zusammenhang mit der Entwässerung des Schulgebäudes und seinem Anschluss an die städtische Kanalisation. Bau und Inbetriebnahme einer solchen „Entwässerungsanlage“ wurden dabei als gesonderter verwaltungsrechtlicher Vorgang geführt, der einer separaten baupolizeilichen Aufsicht und Genehmigung bedurfte.

Erkennbar wird aus der Akte, dass das Wasser für die Recklinghäuser (Keller-) Mikwe in einer Zisterne, d.h. in einem geschlossenen unterirdischen Sammelbehälter für Regenwasser, verfügbar gehalten werden sollte. Gleich daneben befanden sich zum einen ein Bade- und Umkleidezimmer, in welchem die vor Nutzung der Mikwe vorgeschriebene Ganzkörperwaschung stattzufinden hatte, zum anderen die über Trittstufen erreichbare kleine, vertiefende Ausschachtung für die Mikwe selbst, die damit auch den am tiefsten gelegenen Gebäudeteil darstellt.

Das durch rituellen Gebrauch verunreinigte Mikwe-Wasser sollte hingegen, zusammen mit weiterem Abwasser aus dem Erdgeschoss (u.a. von den Toiletten und

einem Waschbecken eines Vorraums zum Klassenzimmer) in die – unter dem Gebäudefundament verlaufende – Abwasser-Grundleitung in Richtung Hauptkanal fließen.

Die „Entwässerungszeichnung“ vermerkt, dass der „Anschluss“ des Gebäudes an die bestehende städtische Kanalisation zwischen dem 27. April und dem 2. Mai 1908 erfolgte. Das bedeutet, dass kurz nach Beginn des Schuljahres 1908, der auf Donnerstag, den 23. April fiel, der Unterrichtsbetrieb regulär beginnen konnte und auch die Mikwe der Synagogengemeinde zur Verfügung stand. Die Infrastruktur der aufblühenden Jüdischen Gemeinde in Recklinghausen hatte sich vier Jahre nach feierlicher Eröffnung und Weihe der Synagoge an der Limperstraße in erheblicher Weise vervollständigt.

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