1836 – Ausgrenzung durch Namensgebung:
Königliches Verbot des Führens christlicher Vornamens durch Juden in Preußen
Quelle: Stadt- und Vestisches Archiv Recklinghausen, Bestand II, Nr. 100, Bl. 50 r, Verfasser: Dr. Matthias Kordes, Leiter des Stadt- und Vestischen Archivs Recklinghausen.
Abschrift
Des Königs Majestät haben schon früher anbefohlen, daß den Juden nicht gestattet sein soll, christliche Taufnamen als Vornamen zu führen und haben gegenwärtig angeordnet, daß dieser Befehl allgemein eingeschärft werden soll.
Wir veranlaßen Sie, dies den Synagogen und Cultus Beamten der Juden, als ein ausdrückliches Allerhöchstes Verbot bekannt zu machen und darauf zu halten, daß künftig keinem Juden ein christlicher Vorname beigelegt werde.
Münster 24. August 1836
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern
An
den Herrn Landrath Devens
zu Welheim
No. 6809
Abschrift zur Nachricht und Achtung
Welheim, 30. August 1836
Der Landrath
gez. Devens
An
die Herren Bürgermeister
Tosse zu Buer
Banniza zu Recklinghausen pr. 3.9. 1439 und eodem nach Waltrop gesandt
Leppelman Waltrop
No. 3599