1835 – Freizügigkeit als Voraussetzung für Assimilation und Integration der Juden in Westfalen. Schreiben an den Bürgermeister von Datteln und Recklinghausen über die erweiterte Niederlassungsfreiheit für Juden in den preußischen Westprovinzen
Quelle: Stadt- und Vestisches Archiv Recklinghausen, Bestand II, Nr. 105, Bl. 5 r., Verfasser: Dr. Matthias Kordes, Leiter des Stadt- und Vestischen Archivs Recklinghausen.
In Folge höherer Verfügung ist das Ueberziehen der Juden in den dies seitigen Regierungs-Bezirk gestattet
1. Aus dem Theile des Regierungsbezirks Minden, welcher ehedem französisch gewesen, also nicht zum vormaligen Königreich Westphalen gehört hat
2. Aus dem Theile des Regierungsbezirkes Arnsberg, welcher früher zum Großherzogthum Berg gehörte,
3. Aus denjenigen Theilen der Rhein-Provinz, welche vormals entweder Framzösisch oder Bergisch gewesen sind von allen übrigen Ländertheilen der Rhein-Provinz und der Provinz Westphalen wird angenommen, daß daselbst eine von der hiesigen abweichenden Juden Verfassung bestehe.
Welheim 24. April 1835
der Landrath
Abwesend
der Kreis–Secretair
Diening
An den Bürgermeister
Reif zu Datteln
Banniza Recklinghausen
No. 2052