1825 – Heiratserlaubnis für ein jüdisches Paar nur mit Nachweis eines behördlich zugelassenen Berufes des Bräutigams und mit ausreichendem Vermögen nebst Führungszeugnis der aus dem Ausland stammenden Braut.
Weisung der Königlichen Regierung Münster, Abteilung I, an den Landrat des Kreises Recklinghausen zwecks Erkundigungen des Recklinghäuser Bürgermeisters Joseph Wulff über den Beruf des Hirsch Levi Klein in Recklinghausen sowie über Führungszeugnis und Mitgift der Jette Kugelman (Tochter des jüdischen Viehhändlers Wolf Kugelman aus Wohra, Großherzogtum Hessen, heute: Gemünden, Landkreis Marburg-Biedenkopf).
Quelle: Stadt- und Vestisches Archiv Recklinghausen, Bestand II, Nr. 100, Bl. 35 r., Verfasser: Dr. Matthias Kordes, Leiter des Stadt- und Vestischen Archivs Recklinghausen.
Abschrift
pr[aesentatum] 21/4 4355
pr[aesentatum] 23/4 377
Sie werden angewiesen, über den Handel des Hirsch Levi Klein zu Recklinghausen nähere Erkundigung einzuziehen, und wenn selbiger nicht bloß im Schacherhandel besteht, sich gleichzeitig nachweisen zu lassen, welches Vermögen dessen Braut, die Jette Kugelman aus Wohra ihm mitbringt und welche Wohlverhaltens Atteste dieselbe besitzt. Nach Beibringung dieser Erfordernisse können Sie dem Klein die Erlaubniß zur Verheirathung resp. Trauung mit der Kugelman ertheilen.
Münster, d[en] 14ten April 1825
Königliche Regierung I
gez[eichnet] v. Druffel Schefferboichert Gr[af] Merveldt Geiling
An den Landräthlichen Commissar Herren Grafen v[on] Westerholt
zu Westerholt
No. 2695 A.
pol: 8
br[evi] m[anu] sub f[ranca] r[emissione] an den Herren Bürgermeister Wulff in Recklinghausen zur Berichtserstattung über den Handel des Hirsch Levi Klein und Einsendung der zu erfordernden Vermögensnachweise und Wohlverhaltungs zeugniße seiner Braut in 3 Wochen.
Westerholt, 21. April 1825
Landräthliche Behörde
[Unterschrift] de Weldige
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