1841 – Regierungsanweisung an die Stadt Recklinghausen, gegenüber den Juden ein modifiziertes Verbot auszusprechen, bestimmte christliche Vornamen zu führen
Quelle: Stadt- und Vestisches Archiv Recklinghausen, Bestand II, Nr. 100, Bl. 57 r, Verfasser: Dr. Matthias Kordes, Leiter des Stadt- und Vestischen Archivs Recklinghausen.
Des Königs Majestät haben durch Allerhöchste Ordre Vom 9ten des Monats das seitherige Verbot des Gebrauchs christlicher Vornamen für die Juden dahin zu erklären geruht, daß den Juden nur solche Namen ihren Kindern beyzulegen verboten seyn soll, welche mit der christlichen Religion in Beziehung stehen. Dahin gehören alle Vornamen, die sich, wie Renatus, Anastos, Baptist, Peter, auf eigenthümliche Dogmen der christlichen Kirche beziehen, so wie die von dem Namen des Erlösers hergeleiteten oder damit zusammen-hängenden Vornamen, wie Christoph, Christian u.s.w.
In Verfolg der Verfügung vom 24. August 1836 veranlassen wir den Magistrat hiernach die jüdischen Cultusbeamten mit Anweisung zu versehen und auf Befolgung der Allerhöchsten Vorschrift zu achten.
Münster, den 16. April 1841
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern
Rüdiger
Brevi manu dem Levi Michels als Vorsteher
der hiesigen jüdischen Gemeinde vorzuzeigen
Recklingh[ausen]. 14 Mai 1841
der Bürgermeister
gelesen Levi Michel
An den Magistrat
- 4856 A zu Recklinghausen